Akten und Fotos im Fall Dillinger gelöscht: Staatsanwaltschaft bedauert

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Im Fall des Priesters Edmund Dillinger hat die Staatsanwaltschaft Saarbrücken einen schwerwiegenden Fehler begangen, indem sie umfangreiches Beweismaterial vernichtet hat. Diese unglückliche Situation wurde bekannt, nachdem eine Anfrage beim SR eingegangen war. Das Innenministerium hat Maßnahmen ergriffen, indem es eine Untersuchung angekündigt hat, und der Generalstaatsanwalt hat sein Bedauern über den Vorfall zum Ausdruck gebracht.

Unangemessene Vorgehensweise: Verlust von Fotos und Dokumenten

Ein bedauerlicher Vorfall ereignete sich am 5. Juli, bei dem Tausende von Reisefotos sowie persönliche Dokumente wie Briefe und Terminkalender verloren gingen. Die Staatsanwaltschaft hat bestätigt, dass Generalstaatsanwalt Manfred Kost inzwischen eingestanden hat, dass die Art und Weise der Vernichtung nicht den erforderlichen Maßstäben entsprach.

Die Überprüfung der möglichen Bedeutung dieser Unterlagen außerhalb des Strafverfahrens wurde versäumt. Dabei könnten diese Unterlagen relevante Informationen liefern, die im Interesse der Opfer, der internen Untersuchungen innerhalb der Kirche oder bei der Verfolgung neuer Ermittlungsansätze von großer Relevanz sein könnten.

Eilige Handlung: Staatsanwaltschaft zu vorschnell bei Beweisvernichtung

Nach Angaben der Behörde wurden die vernichteten Unterlagen angeblich nicht als belastendes Material oder eindeutige Beweise für Missbrauchstaten eingestuft. Es wurde jedoch darauf hingewiesen, dass die Fotos, die auch nackte Jugendliche zeigen, angeblich nicht vernichtet wurden und weiterhin bei der Staatsanwaltschaft in Mainz verbleiben.

Schon am Vormittag begann Innenminister Reinhold Jost, über eine Untersuchung des Vorfalls nachzudenken. Zentrale Aspekte dieser Überlegungen sind das Vertrauen in die Ermittlungsbehörden und die Gewährleistung des Schutzes der Opferinteressen.

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