Kritik an Deregulierung der Neuen Gentechnik wegen fehlender Kennzeichnung

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Die Deregulierung der Neuen Gentechnik ermöglicht es Unternehmen, schneller auf neue Marktanforderungen zu reagieren und innovative Produkte anzubieten. Durch die flexibleren Regelungen können NGT-Pflanzen gezielter auf die Bedürfnisse von Landwirten, Verbrauchern und der Umwelt abgestimmt werden. Dies kann zu einer breiteren Palette an nachhaltigen, effizienten und ressourcenschonenden landwirtschaftlichen Produkten führen, die den Anforderungen der heutigen Gesellschaft gerecht werden.

Deregulierung der Neuen Gentechnik: Zwei Kategorien für NGT-Pflanzen

Der Umweltausschuss des EU-Parlaments hat sich für eine neue Kategorisierung von NGT-Pflanzen ausgesprochen. Pflanzen der ersten Kategorie werden nun als gleichwertig zu nicht-manipulierten Pflanzen betrachtet und sind von den GVO-Vorschriften ausgenommen. Für Pflanzen der zweiten Kategorie sollen die Vorschriften weiterhin gelten, jedoch mit Anpassungen. Diese Entscheidung ermöglicht es, den Einsatz von NGT-Pflanzen flexibler zu gestalten, während bestimmte Regulierungen beibehalten werden können.

Kontroverse Entscheidung: Keine Kennzeichnung für NGT 1-Pflanzen

Im Zusammenhang mit der Deregulierung wurde beschlossen, dass NGT 1-Pflanzen nicht kennzeichnungspflichtig sind, während für NGT 2-Pflanzen eine Kennzeichnungspflicht besteht. Diese Entscheidung wirft jedoch die Frage auf, wie Verbraucher über den Einsatz von NGTs informiert werden sollen, wenn keine Kennzeichnung vorgesehen ist. Um diese Frage zu beantworten, hat die Kommission einen Bericht in Auftrag gegeben, der die Wahrnehmung der NGTs durch Verbraucher und Erzeuger in den nächsten sieben Jahren untersucht.

Kritik an Gentechnik-Entscheidung des Umweltausschusses wächst

Die Entscheidung des Umweltausschusses zur Deregulierung der Neuen Gentechnik stößt auf heftige Kritik von verschiedenen Seiten. Martin Häusling von den Grünen/EFA bezeichnet das Abstimmungsergebnis als „mittlere Katastrophe für Umwelt und Verbraucherschutz“. Auch Pia Voelker, Gentechnik-Expertin beim BUND, äußert sich entsetzt über die Entscheidung und betont, dass Verbraucher-Rechte, Umweltschutz und eine gentechnikfreie Landwirtschaft nun mehr denn je gefährdet sind. Kritikpunkte sind unter anderem die Patentfrage, die fehlende Risikoprüfung, Koexistenzregeln und die mangelnde Kennzeichnungspflicht.

Spannung steigt: EU-Parlament entscheidet über Deregulierung der Gentechnik

Die Entscheidung des Umweltausschusses, die Deregulierung der Neuen Gentechnik voranzutreiben, stellt einen ersten Schritt dar. Die endgültige Abstimmung im EU-Parlament steht kurz bevor und wird mit großer Aufmerksamkeit verfolgt. Umwelt-, Verbraucher- und Landwirtschaftsorganisationen sowie die Biobranche lehnen den Vorschlag ab und plädieren stattdessen für eine strenge Regulierung der Neuen Gentechnik.

Unternehmen aus der Lebensmittelbranche setzen vermehrt auf den Dialog mit den europäischen Institutionen, um ihre Anliegen im Zusammenhang mit GVO zu adressieren. Das EU-Parlament steht vor einer bedeutenden Entscheidung, die nicht nur die wirtschaftlichen Interessen der Unternehmen betrifft, sondern auch Auswirkungen auf den Umgang mit GVO und die Verbraucher hat. Die Ergebnisse dieser Entscheidung werden mit großer Spannung erwartet.

Die Deregulierung der Neuen Gentechnik, wie sie vom Umweltausschuss des EU-Parlaments befürwortet wird, hat Vor- und Nachteile. Durch die Einführung von zwei Kategorien für NGT-Pflanzen wird die Nutzung dieser Technologie flexibler gestaltet, während bestimmte Regulierungen beibehalten werden können. Allerdings bestehen Bedenken bezüglich der Vernachlässigung wichtiger Aspekte wie der Kennzeichnungspflicht, was die Informationsfreiheit für Verbraucher beeinträchtigen kann. Die bevorstehende Abstimmung im EU-Parlament wird zeigen, in welche Richtung sich der Umgang mit GVO in Europa entwickeln wird.

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