Ein Ehevertrag bietet Paaren die Möglichkeit, individuelle Regelungen für die Folgen einer Scheidung oder eines Todesfalls zu treffen. Die Eheleute haben die Freiheit, selbst zu entscheiden, welche Vereinbarungen sie in den Vertrag aufnehmen möchten. Häufig geht es um die Aufteilung des Vermögens, die Umstellung von der Zugewinngemeinschaft auf die Gütertrennung oder die Festlegung von Unterhalt und Versorgungsausgleich. Besonders für Paare, bei denen ein Partner selbständig ist und ein Unternehmen oder eine Praxis besitzt, kann ein Ehevertrag von großer Bedeutung sein. Denn bei einer Scheidung wird die Wertsteigerung des Unternehmens zwischen den Eheleuten aufgeteilt, was die Existenz des Betriebs gefährden kann. Es ist interessant zu wissen, dass ein Ehevertrag nicht zwingend vor der Hochzeit abgeschlossen werden muss, sondern auch nachträglich vereinbart werden kann.