Der Bundesgerichtshof (BGH) hat kürzlich in einem Rechtsstreit über ein Auslistungsbegehren gegen Google entschieden. Die Kläger verlangten, dass bestimmte Artikel nicht mehr in den Suchergebnissen angezeigt werden und dass die Verwendung von Fotos dieser Artikel als Vorschaubilder eingestellt wird. Die Artikel wurden auf einer US-amerikanischen Webseite veröffentlicht und enthielten kritische Berichte über das Anlagemodell der Finanzdienstleistungs-Gesellschaften, bei denen der Kläger in verantwortlicher Position tätig oder beteiligt war. Die Klägerin, seine Lebensgefährtin und Prokuristin einer dieser Gesellschaften, wurde ebenfalls in den kritischen Berichten thematisiert. Die Webseite der Betreiberin wurde wegen des Verdachts auf Erpressung von Unternehmen negativ dargestellt. (Urteil v. 23.5.2023 – VI ZR 476/18)
Entwicklung des Rechtsstreits mit Google
Der Bundesgerichtshof (BGH) traf vor Kurzem eine Entscheidung in einem Rechtsstreit, der ein Auslistungsbegehren gegen den Suchdienst von Google zum Gegenstand hatte. Die Kläger verlangten, dass bestimmte Artikel nicht mehr in den Suchergebnissen erscheinen und die Verwendung von Fotos dieser Artikel als Vorschaubilder unterlassen wird. Die Artikel wurden auf einer US-amerikanischen Webseite veröffentlicht und setzten sich kritisch mit dem Anlagemodell von Finanzdienstleistungs-Gesellschaften auseinander, bei denen der Kläger eine verantwortliche Position innehatte oder beteiligt war. Die Klägerin, Prokuristin einer dieser Gesellschaften, war ebenfalls von den kritischen Berichten betroffen. Die Betreiberin der Webseite wurde im Zusammenhang mit mutmaßlicher Erpressung von Unternehmen negativ beleuchtet.
BGH-Urteil: Auswirkungen auf Google-Suchergebnisse diskutiert
Der BGH bestätigte die klagabweisenden Entscheidungen der Vorinstanzen in Bezug auf einige Artikel. Ein Artikel wies keinen notwendigen Bezug zum Kläger auf, und für die beiden anderen Artikel erbrachten die Kläger keinen ausreichenden Nachweis der offensichtlichen Unrichtigkeit der Informationen.
Im Hinblick auf die Vorschaubilder waren die Kläger mit ihrer Revision erfolgreich. Der BGH entschied, dass Google die beanstandeten Vorschaubilder aus der Suchergebnisliste entfernen muss. Das Gericht befand die Darstellung der wenig aussagekräftigen Klägerfotos als Vorschaubilder ohne angemessenen Kontext als ungerechtfertigt.
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs bedeutet für die Kläger einen Teilerfolg. Trotz einiger Rückschläge wurde Google verpflichtet, die Vorschaubilder aus der Suchergebnisliste zu löschen. Dadurch wird der Schutz der Persönlichkeitsrechte der Kläger gestärkt, und die Verwendung von isolierten und nicht aussagekräftigen Fotos zu ihrem Nachteil wird unterbunden.
Durch die jüngste Entscheidung des BGH wird klargestellt, dass Suchmaschinenbetreiber Verantwortung tragen, wenn es um berechtigte Auslistungsanträge geht. Dieser Präzedenzfall wird einen bedeutsamen Einfluss auf den Datenschutz und die Meinungsfreiheit im Internet haben. Die Entscheidung wird voraussichtlich auch in anderen vergleichbaren Fällen Anwendung finden und ist ein wichtiger Schritt im Umgang mit kontroversen Inhalten im digitalen Zeitalter.