Reform des Ausschuss-Verfahrens in der EU geplant

0

Die EU hat in den letzten Jahren eine ambivalente Haltung gegenüber gentechnisch veränderten Pflanzen eingenommen. Obwohl gv-Pflanzen und Lebensmittel in vielen Mitgliedstaaten wenig öffentliche Akzeptanz finden, sind in der EU bereits 97 verschiedene gv-Pflanzen zugelassen. Diese werden als Lebens- und Futtermittel importiert und vertrieben. Allerdings gibt es seit 1998 keine neuen Zulassungen für den Anbau von gv-Pflanzen in der EU, da die Anträge politisch blockiert sind.

Blockaden in den Ausschüssen führen zu fehlender Mehrheit bei gv-Pflanzenentscheidungen

Die EU-Gesetze zur Gentechnik verlangen eine gründliche wissenschaftliche Überprüfung, um Zulassungsentscheidungen für gv-Pflanzen zu treffen. Dennoch ist eine politische Entscheidung erforderlich, um die endgültige Zulassung zu bestätigen. Aufgrund von Meinungsverschiedenheiten in den Ausschüssen besteht jedoch die Gefahr einer Blockade, die es nicht ermöglicht, eine qualifizierte Mehrheit zu erreichen. Dieses Dilemma führt dazu, dass neue gv-Pflanzen nicht zugelassen werden können.

In der Debatte um gentechnisch veränderte Pflanzen in der EU richten sich die nationalen Regierungen oft nach dem öffentlichen Meinungsklima in ihren Ländern. Sie können entweder gegen weitere Zulassungen von gv-Pflanzen stimmen oder sich der Stimme enthalten. Die EU-Kommission ist jedoch verpflichtet, die geltenden Rechtsvorschriften einzuhalten und die gv-Pflanzen zuzulassen, die von der Europäischen Lebensmittelbehörde als sicher eingestuft wurden. Die nationalen Regierungen tragen keine Verantwortung für die Folgen ihrer Entscheidungen, da sie darauf vertrauen können, dass die gv-Pflanzen dennoch zugelassen werden und der Import von Agrarrohstoffen weiterhin möglich ist.

Die EU-Kommission plant eine Reform des Ausschuss-Verfahrens, um sicherzustellen, dass nationale Regierungen nicht mehr die Möglichkeit haben, sich ihrer Verantwortung zu entziehen. Zukünftig soll eine einfache Mehrheit der Mitgliedstaaten ausreichen, um über Zulassungsentscheidungen zu entscheiden. Enthaltungen und nicht abgegebene Stimmen werden nicht berücksichtigt, und das Abstimmungsverhalten der Mitgliedstaaten soll transparent gemacht werden.

Seit 2015 können die Mitgliedstaaten den Anbau von gv-Pflanzen verbieten, die auf EU-Ebene zugelassen sind oder für die ein Antrag gestellt wurde. Diese Regelung sollte einen Kompromiss zwischen Befürwortern und Gegnern der Gentechnik schaffen, ohne den Grundsatz wissenschaftsbasierter Zulassungsentscheidungen zu gefährden. Jedoch führt der Konflikt zwischen nationalen Anbauverboten und formaljuristischen Erlaubnissen auf EU-Ebene zu Verwirrung und Unverständnis in der Öffentlichkeit.

In der EU gibt es seit langer Zeit keine Fortschritte bei der Zulassung neuer gv-Pflanzen. Als Folge davon haben Unternehmen das Interesse an Europa als Markt für gv-Saatgut verloren. Landwirte in Spanien und Portugal, die weiterhin gv-Mais anbauen wollen, sind auf den MON810-Mais beschränkt, der bereits 1998 zugelassen wurde. Dadurch haben sie keinen Zugang zu neuen und verbesserten gv-Pflanzen.

In der EU herrscht eine Uneinigkeit bezüglich gentechnisch veränderter Pflanzen, was den Konflikt zwischen politischer Rhetorik und tatsächlicher Umsetzung verdeutlicht. Obwohl klare Vorschriften und wissenschaftliche Sicherheitsüberprüfungen existieren, werden pauschale Verbote ohne wissenschaftliche Grundlage nicht unterstützt. Die geplante Reform des Ausschuss-Verfahrens soll die Verantwortung der nationalen Regierungen stärken, doch der Konflikt zwischen Anbauverboten und Zulassungsentscheidungen führt zu Stillstand und Unsicherheit.

Lassen Sie eine Antwort hier